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   BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64   

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https://dejure.org/1967,8165
BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64 (https://dejure.org/1967,8165)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1967 - VII C 174.64 (https://dejure.org/1967,8165)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1967 - VII C 174.64 (https://dejure.org/1967,8165)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streit um eine Heranziehung zur Getränkesteuer - Erstattung einer Zahlung ohne rechtlichen Grund - Annahme eines anfechtbaren Verwaltungsaktes auch bei selbsterrechneten Steuern - Fehlen gültigen Ortsrechts über die Getränkesteuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.11.1960 - VII C 242.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64
    Er hat sich mithin nicht nur später zu bestimmende Schritte vorbehalten, sondern im Hinblick auf die Abhängigkeit der Rückforderung von der Aufhebung der Heranziehung auch die Aufhebung der Heranziehung begehrt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 - KStZ 1961, 29).

    Das Berufungsgericht verweist hierzu zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 (BVerwG VI C 242.59, KStZ 1961, 29).

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 284 [287] mit weiteren Nachweisen) ist ein Verwaltungsakt nicht schon allein deswegen nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt.
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64
    Denn im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, daß Leistungen, die zu Unrecht erbracht worden sind, erstattet werden müssen (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [10]; 4, 215 [218]).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64
    Denn im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, daß Leistungen, die zu Unrecht erbracht worden sind, erstattet werden müssen (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [10]; 4, 215 [218]).
  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 6.64
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64
    Auch diese Auffassung des Berufungsgerichts ist, soweit sie revisionsgerichtlich nachgeprüft werden kann, nicht zu beanstanden; sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [69]; Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG VII C 95, 57 - KStZ 1960, 70).
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